47 15.1.2 Subjektive Tatschwere Der direkte Vorsatz und das Vertrauen darauf, dass der Unfalltod der drei Mitinsassen ausbleiben würde, ist tatbestandsimmanent und demnach neutral zu gewichten. Anders als die Vorinstanz erwog (pag. 901, S. 78 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), hat das Beweisergebnis keinen Übermut aufgrund der Feierstimmung zu Tage getragen, weshalb dies nicht zu berücksichtigen ist.