1135]), wurde der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons K.________(Kanton) vom 28. Januar 2015 u.a. wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer teilbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von CHF 140.00 verurteilt. Der Umstand, dass der Beschuldigte die vorliegend zu beurteilenden Delikte während laufender Probezeit beging, veranschaulicht deutlich seine Indifferenz gegenüber der Rechtsordnung.