Daran ändert nichts, dass sich der Beschuldigte mit diesem Manöver auch selbst erheblich gefährdete. Er vertraute pflichtwidrig auf einen guten Ausgang. Die Überschätzung seiner Fähigkeiten zeigt sich im Übrigen darin, dass der Beschuldigte für die Fahrt Flipflops und für das Führen eines Fahrzeugs ungeeignetes Schuhwerk trug. Das Verhalten des Beschuldigten ist besonders rücksichtslos, da die Fahrbahn sichtbar nass und es dunkel war. Unter diesen Umständen sowie im Wissen um die folgende Kurve und die Temporeduktion derartig zu beschleunigen, ist völlig unverständlich.