Jedoch ist kein Motiv ersichtlich, wonach der Beschuldigte willentlich den Tod der Mitinsassen gewollt oder in Kauf genommen hätte. Er vertraute bei seiner Fahrweise darauf, dass niemand getötet würde, fand sich allerdings mit der aufgrund der gesamten Umstände entstandenen konkreten Lebensgefährdung sämtlicher Fahrzeuginsassen ab. Davon zeugt auch gerade der Umstand, dass er erst auf Aufforderung des an sich fahrtechnisch noch unerfahrenen Strafklägers versuchte, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Daran ändert nichts, dass sich der Beschuldigte mit diesem Manöver auch selbst erheblich gefährdete.