Ebenfalls wusste der Beschuldigte, dass es durch seine massive Beschleunigung des Fahrzeuges nicht mehr reichen würde, die Geschwindigkeit auf ein Mass reduzieren zu können, damit er die Kurve sicher hätte befahren können. Er wusste mit anderen Worten, dass er mit der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung ein sehr hohes Risiko für einen schweren Verkehrsunfall mit Todesfolgen für die Mitfahrerinnen und den Mitfahrer setzen würde. Jedoch ist kein Motiv ersichtlich, wonach der Beschuldigte willentlich den Tod der Mitinsassen gewollt oder in Kauf genommen hätte.