40 Der Beschuldigte war angesichts seiner jahrelangen Fahrpraxis ein erfahrener Autofahrer. Er kannte die Strecke in- und auswendig und wusste um den Strassenverlauf, die Fahreigenschaften seines Autos und die Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vor Beginn der Kurve, wo sich unmittelbar darauf der Unfall ereignete. Ebenfalls wusste der Beschuldigte, dass es durch seine massive Beschleunigung des Fahrzeuges nicht mehr reichen würde, die Geschwindigkeit auf ein Mass reduzieren zu können, damit er die Kurve sicher hätte befahren können.