Nach einer kurzen Fahrstrecke reduzierte sich nämlich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit aufgrund der nahenden Kurve bereits auf 100 km/h. Dies wusste der Beschuldigte aufgrund seiner Streckenkenntnis. Dennoch raste er mit seinem Fahrzeug mit massiv übersetzter Geschwindigkeit auf den Strassenabschnitt mit bekanntem Kurvenverlauf zu, so dass sich das Fahrzeug an der gutachterlich erstellten Stabilitätsgrenze bewegte. Der Beschuldigte wusste, was er tat.