Anfangs der Kurve verlor der Beschuldigte die Beherrschung über das Fahrzeug, wobei dieses von der Fahrbahn abkam und sich u.a. mehrmals überschlug. Dies hatte zur Folge, dass sich die Straf- und Zivilklägerin 1 u.a. Rückenwirbel und Rippen brach, eine Hirnblutung und Blutungen der Leber und Milz sowie eine posttraumatische Störung erlitt, die Straf- und Zivilklägerin 2 u.a. die Wirbelsäule und das Brustbein brach sowie die Leber quetschte und der Strafkläger mehrere Schnittwunden im Gesicht und einen Muskelriss erlitt.