Strafkläger: mehrere Schnittwunden im Gesicht und einen Muskelriss). Zudem wird bei der Straf- und Zivilklägerin 1 die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung berücksichtigt. 8.4 Fazit und erstellter Sachverhalt Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen erachtet die Kammer zusätzlich zum unbestrittenen Sachverhalt den folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte beschleunigte am 23. Juli 2017 auf der I.________(Strecke) J.________(Ortschaft) Nord Richtung J.________(Ortschaft)