Der Unfall zeitigte demnach auch anhaltende psychische Folgen. Der Strafkläger war vom 23. Juli 2017 bis am 24. Juli 2017 hospitalisiert. Als Hauptdiagnose wird ihm eine multiple Rissquetschwunde im Gesicht rechts gestellt. Die Wunde wurde entsprechend versorgt, ohne dass eine operative Versorgung nötig war (vgl. Austrittsbericht vom 27. Juli 2017, pag. 403 ff.). Dem Bericht von Dr. med. AP.________ vom 22. Mai 2018 (pag. 407 ff.) kann entnommen werden, dass die beim Autounfall erlittenen multiplen Schnittverletzungen vom zerbrochenen Brillenglas herrühren.