1251, Z. 24 ff.). Aufgrund ihrer Beschwerden werde sie wohl immer Physiotherapie in Anspruch nehmen. Sie hoffe, dass es mal gut komme. Aber es gebe jeweils Phasen, in denen es wieder schlechter sei (pag. 1249, Z. 39 ff.). Zudem gab sie an, sie könne ihre Tochter nicht zu lange tragen und auch nicht zu lange sitzen (pag. 1250, Z. 4 ff. und z. 34 f.). Trotz einer kurzzeitigen Besserung sind die aufgrund des Unfalls erlittenen physischen Beeinträchtigungen der Straf- und Zivilklägerin 2 somit als dauerhaft zu bezeichnen. In Anbetracht dessen, dass sie ihr Kind nicht lange auf dem Arm tragen kann, handelt