Mutter geworden sei sie im September 2020 (pag. 1248, Z. 41). Die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin 2 werden belegt durch die Eingaben, demnach sie sich im November 2020 aufgrund von Rückenschmerzen im Bereich der verletzten Brustwirbelsäule in Behandlung befand (pag. 1270), vom 13. April 2021 bis am 5. Juli 2021 voll- und teilweise arbeitsunfähig war (pag. 1271 ff.) und zwischen dem 12. August 2020 und 21. Februar 2022 Physiotherapie in Anspruch nehmen musste (pag. 1276 ff.). Ferner wechselte sie gemäss ihren Angaben innerhalb des Betriebs die Stelle, da sie sich mehr habe bewegen müssen (pag. 1249, Z. 1 f.; pag. 1251, Z. 24 ff.).