Letztgenanntem Dokument ist zu entnehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 ab dem Zeitpunkt des Unfalls bis am 15. Juli 2018 jeweils zwischen 25- 100% krankgeschrieben war. Anlässlich der Hauptverhandlung vor erster Instanz gab sie zu Protokoll, sie spüre den Rücken immer noch, insbesondere, wenn sie etwas Schweres hebe, nach der Hausarbeit, oder wenn sie lange stehen oder sitzen müsse. Sie sei nicht mehr gerne Mitfahrerin, insbesondere auf der Autobahn. Sie halte sich immer an der Seite im Wagen fest (pag. 712, Z. 29 ff. und Z. 35 ff.).