Ferner liegt den Akten ein Operationsbericht vom 7. März 2018 (pag. 636 f.) bei, welcher von der Operation vom 6. März 2018 zwecks Implantatentfernung handelt. Dem Bericht vom 26. März 2018 bezüglich der Sprechstunde vom 16. März 2018 (pag. 638) ist zu entnehmen, dass die Behandlung seinerseits abgeschlossen sei. Weiter liegen eine Verordnung zur Physiotherapie vom 18. Mai 2018 (pag. 639) sowie ein Unfallblatt AQ.________ betreffend die Arbeitsunfähigkeit der Straf- und Zivilklägerin 2 bei (pag. 640). Letztgenanntem Dokument ist zu entnehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 ab dem Zeitpunkt des Unfalls bis am 15. Juli 2018 jeweils zwischen 25- 100% krankgeschrieben war.