Sie klage über Antriebslosigkeit, Flashbacks, Müdigkeit und Angstzustände beim Autofahren. Die Privatklägerin war einen Monat lang zu 100% krankgeschrieben, danach konnte sie wieder 50% arbeiten, ab dem 9. Januar 2018 war sie wiederum zu 100% krankgeschrieben und war dies auch zum Zeitpunkt des Arztberichts vom 2. März 2018 (pag. 612). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie zu Protokoll, mittlerweile gehe es ihr körperlich wieder gut und sie habe keine Einschränkungen. Seit über einem Jahr sei sie nicht mehr in ärztlicher Behandlung (pag. 709, Z. 3 und Z. 17).