1264]), muss mangels entsprechender Hinweise in den Akten offengelassen werden. Oberinstanzlich brachte die Verteidigung im Rahmen des Parteivortrags schliesslich die Hypothese ins Feld, dass durch ein Verrutschen der Fussmatte oder des Schuhwerks ein kurzfristiges Verkeilen des Gaspedals zum ungewollten Ereignis geführt haben könnte. Gerade bei Flipflops bestehe eine erhöhte Chance, dass es zu einem solchen Szenario kommen könne und das Risiko eines Verhedderns oder Verhängens sei nicht auszuschliessen (pag. 1255). Die Kammer geht mit den Ausführungen des stv. Generalstaatsanwalts sowie der Rechtsanwälte F.___