33 diese Schlussfolgerung. Fahrzeuglenker neigen erfahrungsgemäss dazu, einerseits die Gefahren zu unterschätzen und andererseits ihre Fähigkeiten zu überschätzen (vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 6B_567/2017 vom 22. Mai 2018 E. 2.1.2.). Die deutliche Überschätzung seines fahrerischen Könnens zeigt sich vorliegend gerade auch darin, dass der Beschuldigte im Wissen um die konkreten Verhältnisse und die Leistungsstärke seines Fahrzeuges, noch dazu mit Flipflops an den Füssen, derart beschleunigte.