Auf den Videoaufnahmen der R.________(Lokal) ist deutlich erkennbar, dass sich der Beschuldigte wiederholt zu den Straf- und Zivilklägerinnen begeben hatte. Er umarmte die Straf- und Zivilklägerin 1 und gab ihr und der Straf- und Zivilklägerin 2 zweimal einen Klaps auf das Gesäss. Dieses Verhalten erweckt unweigerlich den Eindruck, dass von Seiten des Beschuldigten ein Interesse an den beiden Frauen bestand. Zudem ist der Beschuldigte deutlich älter als die Straf- und Zivilklägerinnen und der Strafkläger. Zwischen dem zum Unfallzeitpunkt kurz vor seinem ________. Geburtstag stehenden Beschuldigten (vgl. pag.