32 Handeln im Strassenverkehr an den Tag. Er ist demnach keineswegs stets der besonnene und ruhige Autofahrer, als den er sich darzustellen versuchte. Weiter kann dem Beschuldigten mit der Vorinstanz eine gewisse Affinität für leistungsfähige Autos nicht abgesprochen werden, auch wenn er im Rahmen seiner Einvernahmen den Geschwindigkeitsfaktor als Grund für deren Besitz herunterzuspielen versuchte. So besass er nebst dem Unfallfahrzeug mit einem sehr leistungsstarken Achtzylinder- Motor (Leistung von 367; vgl. pag. 27) einen Ferrari 488 und drei weitere Motorfahrzeuge (pag. 132, Z. 119).