31 die lange Autoreise am 22. Juli 2017 eine gewisse Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit verursacht haben könnte, so war der Beschuldigte fit, und – entsprechend den glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerinnen und des Strafklägers – gesprächig, als er das Fahrzeug lenkte. Es herrschte eine lockere, unaufgeregte Stimmung und die Insassen diskutierten miteinander. Der Beschuldigte war ein langjähriger und erfahrener Autofahrer, kannte die Strecke in- und auswendig (vgl. dazu hiernach) und wusste um die herannahende Kurve.