«Wir hörten Musik, eigentlich war die Stimmung gut, vielleicht ein wenig übermütig. […] Sie lachten die ganze Zeit und hörten laut Musik, so wie man es halt macht. E.________ und ich beteiligten uns nicht allzu sehr daran, es fand hauptsächlich zwischen G.________ und A.________ statt.» (pag. 164, Z. 147 ff.). Zum Gesprächsinhalt gab sie Folgendes an: «Ich glaube, sie diskutierten etwas über und irgendwann wurde es unvermittelt schneller.» (pag. 162, Z. 71 f.). Der Strafkläger habe den Führerausweis erst seit einer Woche gehabt und sei noch recht vorsichtig. Er und der Beschuldigte hätten sich noch über Autos und Neulenker unterhalten (pag. 164, Z. 160 ff.).