Die übereinstimmenden Aussagen der Privatklägerinnen, wonach sie mit dem Beschuldigten einen Shot getrunken haben, widersprechen dessen Angabe, wonach er nie Alkohol konsumiere, wenn er fahre (pag. 143, Z. 50). Zwar ist auf den eingereichten Videos der Überwachungskamera nirgends klar zu sehen, dass der Beschuldigte Alkohol trinkt. Indessen haben die beiden Privatklägerinnen ausgesagt, den Shot um ca. 23:00 Uhr gemeinsam getrunken zu haben – die Videoaufnahmen beginnen jedoch erst am 23.07.2017 um 00:30 Uhr.