(Strecke) in Fahrtrichtung V.________ (Ortschaft) verläuft zunächst als Autostrasse und anschliessend als zweispurige Autobahn. Ab Beginn der Autobahn bzw. der entsprechenden Signalisation beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h, ca. kurz vor Beginn der Kurve reduziert sich diese auf 100 km/h. Gestützt auf die Aussagen des Strafklägers und der Straf- und Zivilklägerin 2 erfolgte die Beschleunigung demnach gleich zu Beginn der Autobahn. Auf dem Google Maps Auszug auf pag.