C.________ gab zu Protokoll, dass das einzige, was sie von der Beschleunigung bemerkt habe, gewesen sei, dass der Beschuldigte kurz zuvor gekuppelt habe (pag. 163, Z. 73 f.). Sie sei sich nicht sicher, ob sie es sich nur einbilde, aber sie denke, gesehen zu haben, wie die Tachonadel von zuerst etwa 10 über der Hälfte danach auf etwa 20 unter die Hälfte gefallen sei. Sie sei sich nicht sicher, aber sie denke, dass die Tachonadel zuerst bei 220 km/h gestanden sei und danach auf 180 km/h gefallen sei (pag. 163, Z. 96 ff.). Da sie hinten ziemlich in der Mitte gesessen sei, habe sie auf den Tacho gesehen (pag. 169, Z. 45).