Es ist somit auch in diesem Punkt auf die Feststellungen des Gutachtens abzustellen. Im Gutachten wird festgehalten, dass aufgrund der vorhandenen Spuren eine Rückrechnung der Geschwindigkeit bei Spurbeginn (Spurzeichnung an der rechten Bordsteinkante) möglich sei. Diese liege zwischen 178 km/h und 200 km/h (pag. 90). Weiter hätten die Berechnungen gezeigt, dass sich das Fahrzeug an der Stabilitätsgrenze bewegt habe und der mittels Rückrechnung erhaltene Geschwindigkeitsbe-