Ebenfalls sind die Einschätzungen im Abgleich mit den übrigen Beweismitteln in den Akten stimmig. Gemäss dem Berichtsrapport vom 28. Juli 2017 war das Fahrzeug rund drei Monate vor dem Unfall beim AG.________ (Behörde) K.________(Kanton) anlässlich einer periodischen Nachkontrolle vorgeführt worden. Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass sich das Fahrzeug vor dem Unfallereignis in ordnungsgemässem Zustand befunden habe (pag. 27). Zum gleichen Ergebnis kam auch das Gutachten (pag. 115) und der UTD gestützt auf eine am 24. Juli 2017 durchgeführten technischen Kontrolle.