23 Auto gewesen seien. Obwohl es ein Vierplätzer sei, habe ein Cabriolet hinten eigentlich keinen Platz zum Sitzen (pag. 1242, Z. 30 f.). 8.3.3.2. Unfallursache Der Unfallhergang und die Unfallursache sind vorliegend anhand der objektiven Beweismittel sowie der Aussagen der Beteiligten zu ermitteln. Zunächst ist näher auf das verkehrstechnische Gutachten des X.________(AG) vom 21. Dezember 2017 einzugehen (pag. 77 ff.). Das Gericht würdigt Gutachten grundsätzlich frei (Art. 10 Abs. 2 StGB).