Der Beschuldigte selber gab an, sich nicht mehr daran zu erinnern, wer im Wagen wo gesessen sei. Zu 99% Prozent sei jedoch er gefahren, da er niemanden anderes fahren lasse ausser AE.________ und AF.________. Auf den Überwachungsvideos der R.________(Lokal) sei zudem zu sehen, wie er als Fahrer in den Wagen eingestiegen und davongefahren sei (pag. 134, Z. 231 ff.; pag. 142, Z. 34 ff.; pag. 722, Z. 9 f.).