1249, Z. 31). Der Strafkläger habe sie vor der ersten Befragung besucht (pag. 1249, Z. 15 und Z. 21) und sie könne sich nicht mehr an alles erinnern, über was sie gesprochen hätten, sie habe auch sehr starke Schmerzmittel gehabt. Aber sie wisse, dass er nie alleine bei ihr gewesen sei. Es seien immer etwa 10 oder 12 Personen um ihr Bett gestanden (pag. 1249, Z. 25 ff.). Man habe sicher darüber diskutiert, was passiert sei und wie es gehe. Auch O.________ habe sie im Spital besucht, es seien viele Leute dort gewesen und man habe sicher über den Unfall diskutiert. Den ge-