Nach dem Unfall, resp. später hätten sie sich fast täglich gesehen. Sie hätten dann eine zeitlang auch eine Beziehung gehabt. Diese sei nach ca. 2 Monaten im Jahr 2017 auseinandergegangen und sie hätten keinen Kontakt mehr (pag. 183, Z. 99 ff. und Z. 112; pag. 713, Z. 17 f.). Diese Angaben bestätigte der Strafkläger. Sie seien Kollegen gewesen, hätten sich nach dem Unfall mehr gesehen und seien für zwei, drei Monate ein Paar geworden. Es sei dann aber wieder auseinandergegangen (pag. 157, Z. 136 ff.). Auf explizite Nachfrage im Rahmen der Berufungsverhandlung sagte die Straf- und Zivilklägerin 2, dass sie sich nicht abgesprochen hätten (pag. 1249, Z. 31).