154, Z. 41 f.). Die Straf- und Zivilklägerin 1 gab an, der Beschuldigte habe vor der Beschleunigung gekuppelt (pag. 163, Z. 73 f.), sie sei in den Sitz gedrückt worden und die Straf- und Zivilklägerin 2 habe ihre Hand genommen. Sie habe auch wahrgenommen, dass die Umgebung plötzlich sehr schnell an ihnen vorbeigegangen sei (pag. 163, Z. 86 f.). Die Straf- und Zivilklägerin 2 sagte ihrerseits aus, der Beschuldigte habe angefangen, Gas zu geben und habe gleichzeitig gegen die Fahrbahnmitte oder teilweise auch ganz auf die Überholspur gezogen (pag. 175, Z. 46 f.). Zudem beschrieb sie den Tacho originell als Nadel und orangen Lichtern (pag. 176, Z. 89).