163, Z. 74 f.). Allerdings konnte sie detaillierte Angaben zu den Geschehnissen direkt vor dem Unfall machen (bspw. pag. 162, Z. 46 ff.; pag. 163, Z. 93 ff.) und eindrücklich schildern, dass sie denke, gesehen zu haben, wie die Tachonadel von zuerst etwa 10 über die Hälfte, danach auf etwa 20 unter die Hälfte gefallen sei (pag. 163, Z. 96 ff.). Vor dem Hintergrund des Unfallgeschehens ist ihre fehlende Erinnerung an das Herausschleudern aus dem Fahrzeug durchaus nachvollziehbar. Dafür, dass es sich hierbei um eine Konsequenz des Unfalls und nicht um ein Blackout als Folge des Alkoholkonsums handelt, spricht auch die entsprechende Diagnose im Austrittsbericht des AC.