18 ist. Der Blutalkohol wird dabei bereits zu einem gewissen Masse abgebaut gewesen sein, allerdings wird eine Blutentnahme anlässlich einer körperlichen Untersuchung auf der Notfallstation erfahrungsgemäss zeitnah nach der Einlieferung in das Spital vorgenommen. Somit wird die Blutalkoholkonzentration im Unfallzeitpunkt nicht wesentlich höher gewesen sein. Ebenfalls kann sich die Kammer den Ausführungen des stv. Generalstaatsanwalts anschliessen, wonach es einer Person auch unter Alkoholeinfluss durchaus möglich ist, einfache Wahrnehmungen – wie etwa das Ablesen einer Uhr – zu machen.