715, Z. 2 f.). Den Aufnahmen der Überwachungskameras in der R.________(Lokal) kann hinsichtlich des Zustands der Straf- und Zivilklägerinnen Folgendes entnommen werden: Wie von ihnen dargelegt, ist erkennbar, dass sie beide im Verlauf des Abends diverse Getränke konsumierten. Sie machen – wie auch die Vorinstanz feststellte – einen alkoholisierten Eindruck. Die Straf- und Zivilklägerin 1 wirkt dabei beschwipst und überdreht, sie läuft vor und hinter der ________ hin- und her und unterhält sich mit diversen Personen