17 können. Sie wisse noch alles vom Unfall (pag. 177, Z. 133 ff.; pag. 183, Z. 90 ff.; pag. 713, Z. 3 ff.; bestätigt anlässlich der Berufungsverhandlung [pag. 1251, Z. 12]). Der Strafkläger gab bezüglich den Zustand der Straf- und Zivilklägerinnen an, sich nicht mehr genau zu erinnern. Er denke, dass sie im Auto alle «locker drauf» gewesen seien. Ihm sei jedoch nichts Spezielles aufgefallen (pag. 715, Z. 2 f.).