Darüber hinaus wirken die Ausführungen der Privatklägerinnen und des Privatklägers eindrücklich, wirklichkeitsnah und ergeben insgesamt ein anschauliches Bild. Sehr schlüssig legen sie dar, wie sie einen ausgelassenen Abend in der R.________ (Lokal) verbrachten, zu später Stunde gemeinsam besprachen, etwas essen zu gehen und in der Folge bei guter Stimmung losfuhren. Wiederum nimmt G.________ den Beschuldigten beinahe in Schutz, wenn er darlegt, dass der Beschuldigte in einem normalen Zustand gewesen sei, wobei man mit ihm jeweils habe witzeln als auch ernste Gespräche führen können (pag. 715, Z. 10 ff.). Die Schilderungen der Privatklägerin E.______