7.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Im Rahmen der Beweiswürdigung zum bestrittenen Sachverhalt ist insbesondere zu prüfen, was sich während der fraglichen Fahrt ereignet hat und wie genau es zum Unfall kam. Im Wesentlichen stellt sich die Frage, ob es vor dem Unfall zu einer Dritteinwirkung auf den Fahrzeugführer, namentlich einem Eingriff seitens des Strafklägers auf das Lenkverhalten des Beschuldigten oder einen Schlag, kam. Sofern die Kammer zum Schluss gelangt, dass der Unfall auf eine massiv erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist, sind die möglichen Beweggründe des Beschuldigten zu eruieren.