Es geriet in der Linkskurve kurz vor der Autobahnbrücke rechts von der Fahrbahn ab auf den Grünstreifen, hob an der Böschung ab, durchbrach einen Vorwegweiser sowie Gebüsch, überschlug sich mehrfach und kam nach 180 m zum Stillstand. Anschliessend fing das Fahrzeug Feuer und brannte fast vollständig aus. Im Unfallfahrzeug befanden sich der Beschuldigte, der Strafkläger und die beiden Straf- und Zivilklägerinnen. Schliesslich ist unbestritten, dass die Fahrbahn zum Zeitpunkt des Unfalls nass war. 7.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen