Richtung J.________(Ortschaft) Süd, z.N. der Straf- und Zivilklägerin 1, der Straf- und Zivilklägerin 2 und dem Strafkläger, indem er über sein Fahrzeug, in welchem er als Fahrer und die Straf- und Zivilklägerin 1, die Straf- und Zivilklägerin 2 und der Strafkläger als Mitfahrer sassen, unrechtmässig auf ca. 200 km/h beschleunigt habe, insbesondere aufgrund der massiv zu hohen Geschwindigkeit, der feuchten Fahrbahn und der beginnenden Kurve, die Beherrschung verloren habe, wobei das Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen sei und sich u.a. mehrmals überschlagen habe, was zur Folge gehabt habe,