Richtung J.________(Ortschaft) Süd, z.N. der Straf- und Zivilklägerin 1, der Straf- und Zivilklägerin 2 und dem Strafkläger, indem er sein Fahrzeug, in welchem er als Fahrer und die Straf- und Zivilklägerin 1, die Straf- und Zivilklägerin 2 und der Strafkläger als Mitfahrer sassen, unrechtmässig auf ca. 200 km/h beschleunigt habe, obschon er gewusst habe, dass diese Geschwindigkeit, insbesondere auch aufgrund der nassen Fahrbahn und der nahenden Kurve, viel zu hoch gewesen sei.