und wegen fahrlässiger Körperverletzung, mehrfach begangen (Ziff. I.2.; pag. 811) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, über die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (Sanktionspunkt 1 unter Ziff. I.; pag. 811), die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Sanktionspunkt 2 und 3 unter Ziff. I.; pag. 811 f.), über die Bestimmung des amtlichen Honorars (Ziff. III.; pag. 813) und über die Zivilansprüche der Straf- und Zivilklägerinnen 1 und 2 und der damit verbundenen Kostenfolgen (Ziff. IV.; pag. 814) zu befinden. Praxisgemäss neu zu verfügen ist ausserdem über das DNA-Profil (Ziff. VI.1.;