2. der fahrlässigen Körperverletzung, mehrfach begangen, am 23.07.2017, auf der I.________(Strecke), J.________(Ortschaft) Nord Richtung J.________(Ortschaft) Süd, z.N. von C.________, E.________ und G.________; und sei in Anwendung von den massgeblichen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. Zu einer gerichtlich zu bestimmenden Strafe. 2. Zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.