3. der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 23.07.2017, auf der I.________(Strecke), J.________(Ortschaft) Nord Richtung J.________(Ortschaft) Süd. II. Herr A.________, sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen, 1. zu einer angemessenen, harten Strafe; 2. zur Übernahme der gesamten Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung der Interventionskosten für den Rechtsbeistand der Strafklägerin im erst- und oberinstanzlichen Verfahren gemäss Kostennoten von Rechtsanwältin D.________ vom 19. März 2021 und vom 30. Mai 2023.