1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. eine Gebühr von CHF 600.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).» 5.3 Anträge der Straf- und Zivilklägerin 1 Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete namens der Straf- und Zivilklägerin 1 die folgenden Anträge (pag. 1152 f.; Hervorhebungen im Original): «I. Herr A.________ sei schuldig zu sprechen,