a) A.________ sei zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges und unter Anordnung einer Probezeit von 5 Jahren zu verurteilen; b) die auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten seien auszuscheiden und A.________ zur Bezahlung aufzuerlegen. IV. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien auf gerichtliche Bestimmung hin festzusetzen und vom Staate Bern zu ersetzen. V. Die Zivilklagen von C.________ und E.________ seien ohne Beurteilung im Grundsatz auf den Zivilweg zu verweisen. VI.