b) Der Beschuldigte A.________ sei von Schuld und Strafe freizusprechen von der fahrlässigen Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen am 23. Juli 2017 z.N. von C.________, E.________ und G.________. c) Die auf die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten seien auszuscheiden und dem Staate Bern aufzuerlegen. d) Dem Beschuldigten A.________ sei aufgrund der ergangenen Freisprüche ¾ seiner Verteidigungskosten auf gerichtliche Bestimmung hin vom Staate Bern erstinstanzlich zu ersetzen. III.