_ ging im Schreiben vom 26. Mai 2023 davon aus, dass das Urteil vom ________(Datum) zufolge Zustellung bereits zu den Akten erkannt worden sei. Weiter stellte er namens des Beschuldigten den Antrag, das erstinstanzliche Urteil samt Erwägungen des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. November 2021 sei ergänzend beizuziehen und den Parteivertretern zur Einsicht zu übermitteln (pag. 1141 f.). Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 wurden die Akten SK _____