_ vertreten (pag. 1223 f.). Der Beschuldigte erklärte sich mit diesem Vorgehen ausdrücklich einverstanden, die übrigen Parteien erhoben keine Einwände (pag. 1231; pag. 1233; pag. 1236). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 18. Oktober 2021 stellte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten zwei Beweisanträge: Er beantragte, O.________ sei in der oberinstanzlichen Verhandlung als Auskunftsperson, evtl. Zeuge, einzuvernehmen