2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, nach wie vor verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 31. März 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 819). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 27. September 2021 (pag. 824 ff.). Mit ebenfalls form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 18. Oktober 2021 beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf die Schuldsprüche wegen Gefährdung des Lebens, mehrfach begangen gemäss Ziff. I.1. sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung, mehrfach begangen gemäss Ziff. I.2. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs.