1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin E.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: